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Quelle: Info-Dossier Nr. 14/2009 Kaninchen von tier-im-fokus.ch
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Info-Dossier 14/2009 von tier-im-fokus.ch (tif)
Für manche ein Kuscheltier, für andere die züchterische Herausforderung schlechthin, für einige ein Versuchskaninchen, für viele einfach nur ein weiterer Fleischlieferant oder ein Stück Fell an der Bordüre einer Winterjacke. Das Kaninchen ist wahrlich ein Sonderfall unter den Haustieren – jedenfalls, was seinen Nutzen für den Menschen angeht.
- Skandalträchtiges Fleisch
- NatĂĽrliches Verhalten von Kaninchen
- Wurfmaschinen in Batteriekäfigen
- Artgerechte Haltung?
- Kaninchen fĂĽr Kosmetika
- Fussnoten
- Quellen
- Weitere Info-Dossiers und Materialien zum Thema

Kaninchen im Akkord © CAFT
Skandalträchtiges Fleisch
Seit Jahren tauchen immer wieder Dokumente auf, die über tierquälerische Bedingungen in der sogenannten Kaninchenmast berichten und Anbieter dieses anscheinend gesunden, weil cholesterinarmen Fleisches zwingen, ihre Verkaufsstrategien zu überdenken. [1] [2]
Die Bilder ähneln sich bis in die letzten Details: Dicht aneinander gedrängte weisse Kaninchen in Drahtkäfigen von 60×45x40 cm, die von allen Seiten einsehbar sind, oder eingepfercht in fensterlosen, mehrstöckigen Verschlägen mit einer Höhe von 30 cm. Die hygienischen Zustände sind teilweise miserabel, die Liste der Erkrankungen der Tiere ist endlos: sie reicht vom Kaninchenschnupfen ĂĽber EntzĂĽndungen, Durchfall und Butvergiftungen bis hin zu Fehlgeburten (vgl. Mackensen 2007). Die ZĂĽchterInnen rechnen mit einer Sterblichkeitsrate von 20 %, die Dunkelziffer soll bei 50 % liegen (vgl. Balluch 2007, S. 12; Elsner & Selig 2009, S. 6).
All dies sind keine Ausnahmen, sondern die Regel in der Intensivproduktion von Kaninchenfleisch. Rund 70 % davon stammt aus Europa, v.a. aus Italien, Spanien, Frankreich, Ungarn und Deutschland, wo der Anteil des Verzehrs von Kaninchenfleisch derzeit bei 0.6 kg pro Kopf und Jahr liegt; das ergibt über 40.000 Tonnen oder 25 Millionen Kaninchen jedes Jahr. In der Schweiz werden rund 4.700 Tonnen Kaninchenfleisch verkauft, drei Viertel davon aus ausländischer Produktion (Soltermann 2009).
Ein Grund für die unhaltbaren Zustände in der Kaninchenmast besteht darin, dass es kaum gesetzliche Grundlagen gibt. Rechtlich gesehen sind diese Nutztiere „Freiwild“. Das gilt insbesondere für die grossen Erzeugerländer wie China, Italien oder Ungarn.
Zu den Ausnahmen gehört Österreich, wo die Käfighaltung von Kaninchen zur Fleischgewinnung ab 2012 verboten ist, sowie die nicht zur EU gehörige Schweiz, wo die Käfighaltung ebenfalls verboten ist und die Tierschutzverordnungen zudem vorschreiben, über welche Mindestmasse Gehege verfügen müssen, wie sie zu strukturieren sind, welche Beschäftigungsmöglichkeiten die Tiere haben sollten und anderes mehr (vgl. BVET 2008).
Dagegen gelten in Deutschland lediglich die allgemeinen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes; immerhin ist darin festgeschrieben, dass man die artgemässe Bewegung eines Tieres nicht so einschränken darf, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden zugefügt werden (§2).
Doch offenbar scheint man in Deutschland wie anderswo auf eine europäische Regelung zu hoffen, die allerdings auf sich warten lässt. Bereits 1998 erarbeitete der Europarat eine Empfehlung zur Kaninchenhaltung; im Jahr 2002 lag sie als 9. überarbeitete Version vor, 2007 wurde der Entwurf zum 13. Mal revidiert. Eine Verordnung gibt es bis heute (Herbst 2009) nicht. Das gilt im Übrigen auch für sogenannte Bio-Betriebe.
Die einzigen für ZüchterInnen verbindlichen Empfehlungen stammen von der World Rabbit Science Association (WRSA), einem Verein von KaninchenfleischproduzentInnen, der häufig staatlich geförderte Studien zur Verbesserung der Intensivmast in technischer, genetischer und wirtschaftlicher Hinsicht durchführt.
Das viel zitierte „Tierwohl“ tritt dabei in den Hintergrund. So sind z.B. Gehege mit einer Höhe von 40 cm und einer Bodenfläche von 800 cm2 erlaubt, was 20×40 cm pro Tier entspricht, oder anschaulicher: der Fläche eines durchschnittlichen Bildschirms. Die deutsche Gruppe der WRSA hat diese Mindestanforderungen auf eine Bodenfläche von 2.000 bzw. 2.400 cm2 angehoben (die Schweizerischen Tierschutzverordnungen verlangen 7.200 cm2) (vgl. Leitlinien 2007; TSchV, Abschnitt 8, Tabelle 8).
NatĂĽrliches Verhalten von Kaninchen
Dass es nur wenige verbindliche Verordnungen zur Haltung von Kaninchen zum Zwecke der menschlichen Ernährung gibt, wird mitunter damit gerechtfertigt, dass einschlägige Forschungsergebnisse bislang nicht vorliegen würden.
Das ist offenkundig falsch. Bereits Mitte der 1980er Jahre untersuchten verschiedene Universitäten die Folgen der Käfighaltung von Mastkaninchen, und spätestens seit 1993 liegen konkrete Daten zur Bodengruppenhaltung vor (vgl. Drescher 1993a; 1993b).
In dieser Zeit wurden auch Studien über Erkrankungen von Mastkaninchen wie Sohlengeschwüre, Bewegungsmangel, Autoaggression, Wirbelsäulenverkrümmung oder Atemwegbeschwerden publiziert. Sie sind nachweislich durch schlechte Haltung verursacht, was somit als Verstoss gegen die allgemeinen Bestimmungen der Tierschutzgesetze zahlreicher Länder zu bewerten wäre (vgl. Löliger & Schlolaut 1992; Drescher & Loeffler 1995; Drescher & Schlender-Böbbis 1996). [3]
Insbesondere trifft es nicht zu, dass es an ausführlichen Studien über das Verhalten von Kaninchen fehlen würde. Weil die Domestikation des Hauskaninchens relativ spät erfolgte – es stammt vom Europäischen Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus) ab, das ursprünglich auf der Iberischen Halbinsel und in Nordafrika beheimatet war (vgl. Benecke 1994, S. 356ff.) –, sind sich alle Fachleute darin einig, dass das Verhalten des Hauskaninchens im Vergleich zum Wildkaninchen praktisch unverändert geblieben ist (vgl. z.B. Drescher 1999; Reber 2000; McBridge 2000; Busch 2009; TVT 2009, S. 3ff.). [4]

- Bewegung: Kaninchen sind sehr bewegungsaktiv. Zu den arttypischen Bewegungen gehören hoppeln, rennen, rutschen, wenden, Haken schlagen, springen, scharrgraben, schaufeln oder sich aufrichten, wobei viele dieser Verhaltensmuster soziale Funktionen erfüllen (vgl. Stauffacher 1997, S. 224). Zu den angeborenen Bedürfnissen gehört zudem das Nagen (obschon Kaninchen nicht zu den Nagetieren gehören) sowie das Graben: Die Tiere bauen weitverzweigte Röhrensysteme, die ihnen als Ruhe-, Flucht- und Wurforte, also insgesamt als Rückzugsmöglichkeiten dienen.
- Sozialverhalten: Kaninchen sind ausgesprochen soziale Tiere, die eine stabile Rangordnung entwickeln. Sie leben in Gruppen, bestehend aus einigen erwachsenen Weibchen, einem Männchen und den Nachkommen bis zu deren Geschlechtsreife. Konkurrenzsituationen kann es bei der Futteraufnahme oder der Verteidigung von Neststandorten geben, in der Regel verlaufen sie jedoch schadensfrei. Die Aktivitäten der Kaninchen folgen einem cicadianen (zweiphasigen) Rhythmus: Mehrstündige Ruhephasen werden durch eine sehr hohe Aktivität v.a. während der Dämmerung abgelöst. In beiden Phasen spielen Gruppenaktivitäten und Sozialkontakte eine wesentliche Rolle. Beispielsweise sammeln sich Kaninchen in der Ruhephase häufig an Orten, wo schon andere liegen, sie schmiegen sich aneinander und pflegen sich gegenseitig das Fell; bevorzugt werden dabei von oben geschützte Orte mit guter Übersicht.
- Nahrung: Kaninchen verbringen mehrere Stunden am Tag mit der Nahrungsaufnahme, sie fressen vorzugsweise Gras und Kräuter und benagen Äste und Wurzeln. Dabei ist ihr Verdauungssystem an den Verzehr von grobstrukturierter Nahrung mit teilweise geringem Nährwert angepasst.
- Nachkommen: Die Trächtigkeit dauert bei Kaninchen 28 bis 31 Tage. Wenige Tage bis Stunden vor der Geburt gräbt das Weibchen („Zibbe“ genannt) eine Neströhre in den Erdboden, trägt trockenes Gras hinein und polstert es mit Haaren aus, die sich aufgrund hormoneller Veränderungen an Brust und Flanken lockern (vgl. Stauffacher 1997, S. 224). Im Schnitt werden 5 bis 7 Junge geboren, die als Nesthocker unbehaart und blind sind. Die Mutter sucht die Neströhre in der Regel nur noch einmal am Tag auf, sie säugt ihre Jungen während 3 bis 5 Minuten und scharrt das Nest anschliessend wieder zu. Ist sie unmittelbar nach der Geburt wiederum trächtig, werden die Jungen ab dem 25. Tag nicht mehr gesäugt. Tatsächlich ist die Mutter-Kind-Beziehung bei Kaninchen im Vergleich zu anderen Säugetieren locker; die Möglichkeit der Mutter, sich von ihren Jungen zurückzuziehen, gehört zu den evolutionären Fortpflanzungsstrategien dieser Tiere.
- Lebenserwartung: Kaninchen können 10 bis 12 Jahre alt werden.
Wurfmaschinen in Batteriekäfigen
Vergleicht man die wissenschaftlichen Studien zum Verhaltensrepertoire von Kaninchen mit den verfügbaren Daten über die Haltung dieser Tiere in der gewerblichen Kaninchenmast, ist nicht von der Hand zu weisen: Bei dieser Art der Fleischerzeugung werden sämtliche Facetten des natürlichen Verhaltens der Tiere gezielt unterdrückt.
- Motorische Einschränkungen: So können die allermeisten arttypischen Bewegungen gar nicht erst ausgeführt werden: Mit einer üblichen Gehegehöhe von 40 cm ist es den Tieren nicht einmal möglich, sich aufzurichten, von hoppeln, springen, Hacken schlagen etc. nicht zu reden – daran ändert auch die vom Schweizer Gesetz vorgeschriebene Bodenfläche von 7.200 cm2 nichts. Wirbelsäulenverkrümmungen und Gelenkschäden sind Erkrankungen, die nachweislich auf diese Art der Haltung zurückzuführen sind (vgl. Stauffacher 1992; Mackensen 2007). Normalerweise haben die Kaninchen auch keine Gelegenheit zu scharren, die Gitterroste oder perforierten Böden führen zu schlimmen Verletzungen an Hinterläufen und Pfoten (vgl. Stauffacher 1997, S. 226).

Wurfmaschinen in Batteriekäfigen © CAFT
- Reizarmut, Mangel an Beschäftigung: Ebenso wenig bietet die industrielle Kaninchenmast den Tieren Rückzugsmöglichkeiten, was für ihr Sozialverhalten jedoch essenziell wäre (s.o.). Die „Gruppenverbände“ in den Käfigen bestehen ausschliesslich aus Jungtieren ohne soziale Struktur. Reizarmut und Mangel an Beschäftigung sind die Regel und führen zu Verhaltensstörungen (wie „Gitternagen“), die bereits seit Mitte der 1980er Jahre hinlänglich dokumentiert sind (vgl. Lehmann & Wieser 1985).
- Besamung und Mast: Zudem wird die sprichwörtliche Vermehrungsrate der Kaninchen systematisch ausgenutzt und häufig künstlich gesteigert. Im Schnitt werfen die Zuchtzibben alle 6 bis 8 Wochen, sie gebären rund 60 Junge im Jahr. Nach eineinhalb Jahren gelten die Häsinnen als „verbraucht“ und werden normalerweise zu Tierfutter verarbeitet. Den Mastkaninchen wird vorwiegend nährstoffreiches Futter verabreicht, das in Pellets gepresst ist und von den Tieren rasch aufgenommen wird. In der Natur würden Kaninchen mehrere Stunden täglich mit der Nahrungsaufnahme verbringen (s.o.). Der Mangel an Beschäftigung bei der Nahrungsaufnahme wurde bereits früh als direkte Ursache für stereotypes Verhalten diagnostiziert (z.B. „Belecken von Einrichtungen“; vgl. Lehmann & Wieser 1985). Zudem führen die artwidrigen, nährstoffreichen Futterwürfel zu Verdauungsstörungen sowie Magen-Darm-Erkrankungen, die zu den häufigsten Todesursachen von Mastkaninchen gehören.

Schlachten am laufenden Band © CAFT
- Schlachtung: Maximal 90 Tage nach ihrer Geburt werden die Mastkaninchen geschlachtet und haben damit nicht einmal 1/40 ihrer natĂĽrlichen Lebenserwartung erreicht.
Artgerechte Haltung?
Angesichts dieser Fakten, die im Übrigen von niemandem ernsthaft bestritten werden, wird man sich fragen, ob eine artgerechte Haltung von Mastkaninchen überhaupt möglich ist. Selbst ExpertInnen räumen ein, dass es sich beim Ausdruck „artgerecht“ um einen unbestimmten (Rechts-)Begriff handelt. Fest steht, dass sich die Anforderungen einer artgerechten Haltung auch danach richten sollten, was aus Sicht der Verhaltensforschung als (für die jeweilige Tierart) arttypisches Verhalten gilt (vgl. Stauffacher 1997, S. 225).
Der Begriff „artgerecht“ weist aber nicht bloss eine beschreibende, sondern auch eine wertende und damit moralische Komponente auf. Er hängt eng mit dem tierschützerischen Grundsatz der Vermeidung unnötiger Schmerzen bzw. der Verminderung von Tierleid zusammen. Nach diesen Prinzipien ist es moralisch unzulässig, Tieren über das erforderliche Mass hinaus Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Artgerechte Haltung, so die Idee des ethischen Tierschutzes, soll sicherstellen, dass Tiere nicht mehr leiden müssen als offenbar nötig ist; werden sie artgerecht behandelt, sei es im Gegenzug zulässig, sie für menschliche Zwecke zu nutzen. [5]
Auch wenn man behaupten wollte, dass es zum Zwecke der Ernährung erforderlich sei, Tiere leiden zu lassen (was so nicht zutrifft), ist es praktisch unmöglich, die gebräuchliche Kaninchenmast zu legitimieren. Der Grund ist einfach: Sie ist in keinem erdenklichen Sinne artgerecht. Falls „artgerecht“ ein Garant dafür sein soll, dass es moralisch zulässig ist, Tiere zu unserem Vorteil zu nutzen, so handelt es sich bei der Kaninchenmast klar um ein moralisch inakzeptables Geschäft mit dem Leiden der Tiere.
Aus diesem Grund wird seit Jahren nach Möglichkeiten gesucht, die Kaninchenmast so umzugestalten, dass zumindest einige der natürlichen Verhaltensweisen der Tiere berücksichtigt werden können.
Dazu gehören Konzepte wie die Buchtenhaltung, in der die Tiere fĂĽr die Zucht in Gruppen von 5 bis 8 Zibben und 1 Männchen auf 2×4 m leben und ĂĽber strukturierte Einrichtungen wie Futterstand, UnterschlĂĽpfe und Nistkasten verfĂĽgen (vgl. Mackensen 2007, S. 218; Balluch 2007, S. 12ff.). Oder die (mobile) Freilandhaltung, wie sie in der Schweiz vor Jahren von der Organisation kagfreiland entwickelt wurde und teilweise mit der Buchtenhaltung kombiniert wird (sog. Freiland-Buchten-Haltung) (vgl. kagfreiland o.J.; 2006; HĂĽlsmann 2006; Stiess 2008).

Buchtenhaltung von Zucht- und Mastkaninchen © VgT Österreich
Der Anspruch, Kaninchenfleisch nicht bloss „tierfreundlich“, sondern auch „wirtschaftlich lohnend“ zu produzieren, bereitet solchen Organisationen jedoch Probleme. Aufgrund der grösseren Bewegungsfreiheit wachsen die Tiere langsamer heran und erreichen dadurch erst viel später das von ZüchterInnen erwünschte Gewicht. Insgesamt sind die „Erträge“ aus solchen Gruppenhaltungen deutlich geringer (die Häsinnen werfen nur 2 bis 3 Mal pro Jahr) und das Endprodukt ist häufig doppelt so teuer wie Kaninchenfleisch aus dem Ausland (vgl. kagfreiland o.J., S. 2; kagfreiland 2006). [6]
Überdies ist das Management der Freilandhaltung vergleichsweise aufwändig. Um etwa der durch Krankheitserreger im Boden hervorgerufenen Kokzidiose vorzubeugen – das ist eine Krankheit, die meist tödlich verläuft –, ist ein häufiger Weidewechsel unerlässlich. Konkret muss er im Sommer zwei- bis siebenmal pro Woche erfolgen und im Winter (solange es frostfrei ist) mindestens alle zwei Monate, wobei die Weideruhe wenigstens acht Wochen betragen muss. Idealerweise sollte nur einmal pro Jahr dieselbe Fläche benutzt werden. Jedenfalls wird die Freilandhaltung bisher nirgendwo im professionellen Rahmen betrieben. [7]
Gegenüber der herkömmlichen Kaninchenmast handelt es sich aus tierschützerischer Sicht bei diesen alternativen Haltungsmethoden um eine fundamentale Verbesserung des „Wohlergehens“ von Zucht- und Mastkaninchen. Da auch diese Modelle letztlich auf wirtschaftlichen Profit ausgerichtet sind, tritt die grundlegende Frage, weshalb es überhaupt nötig ist, diese Tiere für den menschlichen Bedarf heranzuzüchten, zu mästen und zu schlachten, in den Hintergrund oder wird gänzlich ausgeblendet. [8]
Dass es in jedem Fall besser ist, wenn Tiere, die in den Dienst des Menschen gestellt werden, weniger leiden müssen, ist unbestritten. Hingegen wäre es voreilig anzunehmen, dass damit bereits die Frage beantwortet wäre, weshalb es für uns überhaupt notwendig sein sollte, Kaninchen oder andere Tiere als blosse Fleischlieferanten zu behandeln.
Kaninchen fĂĽr Kosmetika
Über 100.000 Kaninchen sind es allein in Deutschland, die jährlich in Tierversuchen eingesetzt werden. Die Experimente dienen v.a. Impfstoffprüfungen, Untersuchungen zur Giftigkeit von Substanzen, der Grundlagenforschung oder der medizinischen Forschung z.B. im Bereich von Stoffwechsel- oder Infektionskrankheiten.
Besonders häufig werden Kaninchen, deren Haltung im Labor mit der Käfigmast vergleichbar ist, für den Pyrogentest verwendet. Dabei handelt es sich um eine Methode zur Prüfung von Medikamenten auf fieberauslösende Substanzen. Der an der Universität Konstanz entwickelte In-vitro-Pyrogentest, bei dem menschliches Blut benutzt wird, ist bereits seit Jahren international validiert und soll ab 2012 statt des Kaninchenversuchs in der Europäischen Union (EU) endlich zur Anwendung kommen (vgl. Baier 2009). [9]

Versuchskaninchen für alles und jeden © Bundesverband Menschen für Tierrechte
Auch bei Giftigkeitsprüfungen werden Kaninchen eingesetzt. Dazu gehören diverse Tests, die nicht zuletzt deswegen berühmt wurden, weil sie nicht bloss zu höchst fragwürdigen Ergebnissen führen, sondern besonders grausam sind: Beim Draize-Test wird die Wirkung auf Schleimhäute untersucht, wobei den Kaninchen die Testsubstanz in die Augen geträufelt wird. Sind die Veränderungen innerhalb von 21 Tagen reversibel, dann handelt es sich um eine Augenreizung, sind die Schädigungen irreversibel, so liegt eine Augenverätzung vor.
Ähnlich funktionieren Hautreizungsteste, bei denen der Teststoff auf eine geschorene Rückenpartie des Tieres auftragen wird; wirkt die Substanz hautreizend, so entstehen schmerzhafte Entzündungen. Wie im Falle des Pyrogentests sind auch bei diesen Tests In-vitro-Tests bereits validiert worden; sie müssten bloss noch behördlich zugelassen werden. Auch der weitherum umstrittene LD50-Test, bei dem Chemikalien auf ihre akute Giftigkeit hin getestet werden, sollte im Grunde nicht mehr zum Einsatz kommen (LD = Letale Dosis; 50 = tödliche Dosis bei 50% der Tiere). Nicht einmal von der OECD wird dieser Test noch verlangt (vgl. Gericke et al. 2005; Baumgartl-Simons 2009, S. 12).
Die meisten dieser Tierversuche werden direkt oder indirekt für die Herstellung von Kosmetika benutzt, also für Seifen, Badezusätzen, Haarfarben, Schminke, Zahnpasta, Mundwasser, Sonnenschutzmittel und anderes mehr. Dies ist umso bedenklicher, als bereits seit Jahren über 8.000 geprüfte Inhaltsstoffe für Kosmetika bekannt und auch zugelassen sind. Würde sich die Branche nicht gezwungen sehen, immer neue Produkte zu entwickeln, könnten im Urteil der ExpertInnen weitere Tierversuche vermieden werden (vgl. Schenkel 2007).
Zwar sind in der EU nach jahrelangem Kampf verschiedener Organisationen seit dem 11. März 2009 die meisten Tierversuche zur Entwicklung und Herstellung von Kosmetika verboten. Doch dürfen die nach diesem Datum zulässigen Testreihen bis 2013 fortgeführt werden, und zwar unabhängig davon, ob es dazu bereits Ersatzverfahren gibt oder nicht.
Zudem ist zu beachten, dass dieses Verbot bloss für Substanzen gilt, die ausschliesslich zur Produktion von Kosmetika verwendet werden (vgl. Baumgartl-Simons 2009, S. 4f.). Tatsächlich werden jedoch bis zu 90 % der Stoffe, die in Kosmetika zum Einsatz kommen, auch in anderen Bereichen benutzt, so z.B. in der Industrie.
Mit anderen Worten: Es werden bloss 10 % der kosmetischen Bestandteile eigens oder ausschliesslich für Körperpflegemittel und ähnliches benutzt; für sie gilt ab 2009 bzw. 2013 das erwähnte Verbot. Die restlichen 90 % der Rohstoffe und Substanzen fallen hingegen unter die EU-Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Evaluierung und Autorisation von Chemikalien) vom 1. Juni 2007, die Tierversuche u.a. an Kaninchen auch weiterhin erlaubt und auch vorschreibt. Im Rahmen von REACH sollen künftig zunächst 30.000 Altsubstanzen, die bereits seit Jahrzehnten auf dem Markt sind, neu getestet werden, darunter eben auch Stoffe für Kosmetika.
Tierversuche sind für viele ein heikles Thema, wenn es um die Frage geht, mit welchem Recht wir Tiere für uns leiden lassen (vgl. Ahne 2007, Kap. 4). Im Falle von Kosmetika ist es aber offensichtlich, dass hier äusserst triviale Interessen des Menschen höher bewertet werden als die grundlegensten, vitalsten Bedürfnisse von Tieren. Es dürfte schwer sein, eine akzeptable Moraltheorie ausfindig zu machen, die solch eine ungleiche Güterabwägung von Mensch und Tier gutheissen kann. [10]
Fussnoten
[1] Im Folgenden geht es primär um Kaninchenhaltung zum Zwecke der menschlichen Ernährung sowie am Rande um Kaninchen als Versuchstiere v.a. für Kosmetika. Zu Tierversuchen mit Kaninchen vgl. bereits Scharmann 1997, S. 389ff. sowie die neuen Dokumentationen des Vereins Menschen für Tierrechte z.B. im Magazin tierrechte Nr. 47/2009; für die Hobbyhaltung von Kaninchen vgl. u.a. Balluch 2007, S. 18f; ZT 2008; VgT Schweiz. Zu Hintergründen und Mechanismen der Haltung und Tötung von Tieren zur Pelzgewinnung vgl. Info-Dossier 23/2009 Pelztiere.
[2] Als z.B. im Herbst 2008 die schweizerische Konsumenten-Sendung „Kassensturz“ Bilder aus einer Kaninchenmast in Ungarn ausstrahlte, verkauften Coop, Migros und Manor (vorübergehend) nur noch Schweizerfleisch; zu den Auswirkungen des Importstopps vgl. Soltermann 2009.
[3] So meinte der Kaninchen-Experte Markus Stauffacher bereits vor mehr als einem Jahrzehnt: „Beim heutigen Kenntnisstand über das Verhalten und die Ansprüche von Kaninchen lässt sich ein Zuwarten insbesondere bei tierschutzrelevanten Verbesserungen der Bedingungen in der Kaninchenhaltung von Mast- und Zuchtkaninchen nicht mehr sachlich begründen“ (vgl. Stauffacher 1997, S. 225).
[4] Zwar wurde das Wildkaninchen bereits im 3. Jahrhundert v. Chr. von den Römern zum Haustier gemacht, die eigentlichen Wurzeln der Domestikation liegen aber in den französischen Klöstern des späten Mittelalters, wo das „weisse Fleisch“ der Kaninchen als Fastenspeise galt (vgl. Stauffacher 1997, S. 223.). Die Anfänge der Rassenbildung gehen ins 16. Jahrhundert zurück. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts schlossen sich die ZüchterInnen erstmals zu Vereinen zusammen und legten Bewertungsrichtlinien für die Preisrichter fest. Um 1940 entstanden aus der Kreuzung von Hermelinkaninchen und Wildkaninchen die ersten Zwergkaninchen – und damit eines der nach wie vor beliebtesten Haustiere, das Eltern an ihre Kinder verschenken (vgl. Morgenegg 2005). Heutzutage gibt es im deutschsprachigen Raum Tausende von KaninchenzüchterInnen, die in unzähligen Ortsvereinen organisiert sind und bis zu 55 Rassen mit über 200 Farbschlägen regeln und lenken.
[5] Zum tierschützerischen Grundsatz der Vermeidung unnötiger Schmerzen sowie Pro und Contra vgl. Gary Francione, Introduction to Animal Rights: Your Child or the Dog?, Philadelphia 2000 sowie Robert Garner, Animal Ethics, Mancester 2005.
[6] Was bekanntlich nicht ausschliesst, dass sich damit ebenfalls werben lässt. So heisst es auf der Internetseite eines „tiergerechten“ Kaninchenmästers unter der Rubrik „Philosophie“: „Durch das gute Futter und das langsame Wachstum ist das Fleisch viel geschmackvoller und reifer, und das Kaninchen schrumpft beim Braten auch nicht so extrem zusammen wie ein Exemplar aus der Kaufhalle, dessen Fleisch auf Grund des geringeren Schlachtalters wesentlich mehr Wasser enthält. Man hat nach der Zubereitung einfach mehr Geschmack und Fleisch in der Pfanne.”
[7] Als im Jahr 2004 der Schweizer Tierschutz (STS) mit einem Wettbewerb „die besten und tiergerechtesten Kaninchenhaltungen“ suchte (das Preisgeld betrug immerhin 18.000 Schweizer Franken), meldeten sich bezeichnenderweise weder professionelle Kaninchenmästereien noch Pharmakonzerne noch Zuchtverbände, sondern gerade einmal 30 Privatpersonen, die sich ihre Kaninchen in einem aufwändig gestalteten Garten halten und damit einem Hobby nachgehen; vgl. Waiblinger 2005.
[8] So rät z.B. kagfreiland den KonsumentInnen ab, Kaninchenfleisch zu konsumieren, das „aus der Batterie“ stammt (d.h. aus Käfighaltung) und empfiehlt ihnen stattdessen „kagfreiland-Lamm oder -Kalb“; vgl. kagfreiland o.J, S. 3.
[9] Mit „In-vitro“ sind Zell- und Gewebeverfahren gemeint. „Validierung“ bezeichnet eine Methode zur Überprüfung der Qualität und des praktischen Nutzens eines tierversuchsfreien Verfahrens. Der Validierungsprozess durchläuft verschiedene Stufen und ist in der Regel langwierig. Will eine Firma ihre Produkte weltweit vertreiben, muss sie auch die hierzu in den Richtlinien der OECD (Organisation for Economic Cooperation und Development) verlangten Tests durchführen. Derzeit enthalten die OECD-Prüfrichtlinien bloss vier Ersatzverfahren; vgl. Selig 2009, S. 10.
[10] In gewissen Ländern sind Kosmetikprodukte, für deren Entwicklung und Herstellung keine Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben wurden, mit entsprechenden Labels versehen wie z.B. in Deutschland mit dem Siegel des Internationalen Herstellerverbands gegen Tierversuche in der Kosmetik e.V. (IHTK); ebenfalls verlässlich ist die Vegane Blume (Vegan Trademark) der Vegan Society in Grossbritannien. Daneben gibt es eine Reihe von Broschüren, die Firmen und Unternehmen mit „tierfreundlichen“ Kosmetikprodukten auflisten, wie z.B. die Broschüre Kosmetik mit Herz des Schweizer Tierschutz (STS).
Quellen
Ahne, W. (2007), Tierversuche: Im Spannungsfeld von Praxis und Bioethik, Köln.
Baier, T. (2009), Kaninchen fĂĽr die Kosmetik, in: SĂĽddeutsche Zeitung vom 18. Juni 2009.
Balluch, M. (2007), Käfigverbot in der Kaninchenhaltung, Verein gegen Tierfabriken (VgT), Wien.
Baumgartl-Simons, C. (2009), Kosmetik ohne Tierversuche: Echter Erfolg oder Pyrrhussieg?, in: tierrechte 47/2009.
Benecke, N. (1994), Der Mensch und seine Haustiere, Stuttgart.
Busch, B. (2009), Was kann der ZĂĽchter von den Wildkaninchen lernen?, in: Kaninchenzeitung 1/2009.
BVET (2008), Baulicher und qualitativer Tierschutz: Kaninchen, Technische Weisung des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET), November 2008.
Drescher, B. (1993a), Boden-Gruppenhaltung von Mastkaninchen, in: DGS-Magazin 4/1993.
Drescher, B. (1993b), Boden-Gruppen-Haltung von Mastkaninchen: eine tiergerechte Alternative zum Käfig, in: Kaninchen 11/1993.
Drescher, B, (1995), Was heisst bei Kaninchen artgerecht?, in: Bauernzeitung 38/1995.
Drescher, B. (1998), Verhalten und Verhaltensstörungen bei Hauskaninchen, in: Zeitschrift für Ganzheitliche Tiermedizin 2/1998.
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Drescher, B. & Loeffler, K. (1995), Skoliosen, Lordosen und Kyphosen bei Zuchtkaninchen, in: Tierärztliche Praxis 24/1995.
Drescher, B. & Schlender-Böbbis, I. (1996), Pododermatitis beim Kaninchen, in: Kleintierpraxis 41/1996.
Elsner, S. & Selig, M. (2009), Das Leben der Tiere, in: tierrechte Mai/2009.
Gericke, C. et al. (2005), Was Sie schon immer über Tierversuche wissen wollten, Göttingen.
HĂĽlsmann, A. (2006), Mobile Freilandhaltung als tiergerechte Alternative, in: Rundschau fĂĽr Fleischhygiene und LebensmittelĂĽberwachung 58/2006.
kagfreiland (o.J.), Kaninchenfleisch – artgerecht produziert, St. Gallen.
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Soltermann, H. (2009), Schweizer Kaninchenfleisch ist knapp, Landwirtschaftlicher Informationsdienst (LID) Nr. 2905 vom 9. Februar 2009.
Stauffacher, M. (1992), Tiergerechte Haltung von Hauskaninchen, in: Deutsche tierärztliche Wochenschrift 99/1992.
Stauffacher, M. (1997), Kaninchen, in: Das Buch vom Tierschutz, hrsg. H. H. Sambraus & A. Steiger, Stuttgart.
Stiess, V. (2008), Neues von den Kaninchen im Freilauf, in: Kaninchenzeitung 14/2008.
Tetens, M. (2007), Intensive Kaninchenhaltung in Deutschland, Hannover.
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Waiblinger, E. (2005), Kaninchen raus aus dem Mief!, in: Tierreport 1/2005.
ZT (2008), Kaninchen: Haltung und Pflege, Info-BroschĂĽre des ZĂĽrcher Tierschutz (ZT), ZĂĽrich.
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Weitere Info-Dossiers und Materialien zum Thema
- Info-Dossier Nr. 23/2009 Pelztiere
- Info-Dossier Nr. 5/2009 Leder
- Porträt Das Hauskaninchen, von tier-im-fokus.ch
- Verein gegen Tierfabriken Schweiz
Filme und Videos
- Kaninchenmast (Video von Vier Pfoten 2010, 4 Min.)
- Kaninchenfleisch (Sendung Kassensturz 2008, 9 Min.)
- Kaninchenhaltung europaweit (Video von Vier Pfoten 2007, 4 Min.)
- Kaninchenpelz (Video von People for an Ethical Treatment of Animals (Peta) 2007, 4 Min. mit deutschen Untertiteln)
Anmerkung: Zugriff auf externe Links 2010
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