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Mensch & Tier

Tierrechte und die Frage der Gewalt

Ist Gewalt im Namen der Tiere gerechtfertigt? Kaum eine andere Frage wird in der Tierrechtsbewegung derart kontrovers diskutiert. Für den amerikanischen Philosophen Tom Regan liegt die Antwort auf der Hand.

Text: Tier im Fokus (TIF)

Dieser Artikel ist zuerst unter dem Titel „How to Justify Violence“ in Terrorists or Freedom Fighters: Reflections on the Liberation of Animals, ed. S. Best & A. J. Nocella II (Lantern Books 2004) erschienen. Er wird hier erstmals in deutscher Übersetzung von Klaus Petrus veröffentlicht.

Mahatma Ghandi hatte einen grossen Einfluss auf mich. Es ist nicht übertrieben zu sagen, dass ich nie ein Tierrechtler geworden wäre, hätte ich nicht seine Autobiographie gelesen (Ghandi 1965/1977). Was ich über sein Leben erfahren hatte, änderte mein Leben. Dank Ghandi habe ich begriffen, dass nicht nur Katzen und Hunde, sondern auch auch Kühe und Schweine ein einzigartiges Jemand sind und nicht ein Etwas, über das man frei verfügen kann. Sie sind ein Jemand ohne Stimme, ein verwundbares Jemand, ein wehrloses Jemand. Und dank Ghandi fühle ich mich zutiefst dafür verantwortlich, wie wir mit anderen Lebewesen umgehen. Würde ich mich nicht für die Rechte der Tiere einsetzen und keine Partei für sie ergreifen, wer würde ihnen dann eine Stimme geben? Das Engagement für die Tiere hat in den letzten Jahrzehnten einen Gutteil meines Lebens bestimmt.

Ghandi selbst wählte den Pazifismus, einen Weg, den ich nie gehen konnte. Er lehrte uns, dass Gewalt in jedem Fall verwerflich ist – auch dann, wenn es um die Verteidigung von Wesen geht, die nichts Falsches getan haben und unschuldig sind. Ich denke, dass ich diese Haltung nachvollziehen kann. Sie ist immerhin so alt wie Jesus‘ Aufforderung, auch die andere Wange hinzuhalten, wenn dich einer schlägt. Vielleicht liegt es an meiner proletarischen Herkunft, aber ich habe immer gedacht, dass jemand, der mich (oder z.B. meine Frau oder meine Kinder) attackiert, Streit sucht. Ich hoffe, dass ich je nach Umständen (der Angreifer trägt z.B. keine Waffe) den Mut hätte zurückzuschlagen.

Wenn mich meine Erfahrung etwas gelehrt hat, dann dieses: Ich bin keine Ausnahme, sondern die Regel. In meinem ganzen Leben bin ich nur wenigen Leuten begegnet (ich könnte sie an einer Hand abzählen), die das anders sehen. Manchmal, unter bestimmten Umständen, ist Gewalt gerechtfertigt. So denkt der Rest von uns. Die strittige Frage ist allenfalls: „Unter welchen Umständen?“.

Meine Antwort darauf basiert auf drei Bedingungen. [1] Erstens darf Gewalt nur dann angewendet werden, wenn es darum geht, Unschuldige zu verteidigen. Zweitens müssen gewaltfreie Alternativen ausgeschöpft sein, sofern Zeit und Umstände dies erlauben. Und drittens darf Gewalt nicht exzessiv angewendet werden; sie darf, mit anderen Worten, nicht das Ausmass übersteigen, welches notwendig ist, um das erwünschte Ziel zu erreichen, nämlich: Unschuldige zu verteidigen.

Hier ist ein Beispiel, bei dem nicht alle Bedingungen erfüllt sind. Nehmen wir an, ein verstörter Vater entführt seine Kinder und droht damit, sie zu töten, falls die Polizei sie zu befreien versucht. Ohne Zweifel sind diese Kinder unschuldig, womit die erste der oben genannten Bedingungen erfüllt ist. Würde die Polizei nun aber den Vater erschiessen, bevor sie mit ihm verhandelt hat, wäre dieser Gewaltakt in meinen Augen ungerechtfertigt. Denn die PolizistInnen haben es in der Eile unterlassen, gewaltfreie Alternativen auszuschöpfen (siehe oben, zweite Bedingung). Würden sie darüber hinaus tödliche Waffen einsetzen, obschon weniger gewaltsame Alternativen verfügbar sind (wie z.B. Tränengas), so liesse sich dieser Einsatz ebenfalls nicht rechtfertigen, denn das Ausmass an Gewalt wäre in einem solchen Fall überzogen gewesen (siehe die dritte Bedingung).

Unter anderen Umständen fällt auch mein Urteil anders aus. Angenommen, die Polizei hat allen Grund zur Annahme, dass der Vater seine Kinder töten wird. Zudem hat sie mit Geduld und in gutem Glauben mit ihm verhandelt, und es sind keine Mittel verfügbar, die weniger gewaltsam sind und genauso zur Befreiung der Kinder beitragen – dann hat die Polizei meiner Ansicht nach das Recht, tödliche Waffen einzusetzen.

Ist meine Sicht der Dinge „verrückt“, ist sie „abwegig“, „unvernünftig“, „extrem“? Ich glaube nicht. Von PazifistInnen à la Ghandi einmal abgesehen geht der Rest der Menschheit, so meine ich, mit mir einig. Niemand von uns befürwortet Gewalt, wenn sie leichtfertig ausgeübt wird. Niemand von uns will eine Polizei, die zuerst schiesst und dann Fragen stellt. Und niemand von uns will mehr Gewalt, wenn es auch mit weniger Gewalt geht. Wir alle sind der Meinung, dass sich Gewalt in gewissen Fällen rechtfertigen lässt, ohne damit zu behaupten, dass sie in jedem Fall gerechtfertigt ist.

Meine Auffassung (ich wage zu sagen: unsere Auffassung) ist unmittelbar von Belang für eine Frage, die den Kern gewisser Formen der Befürwortung von Tierrechten betrifft: „Kann Gewalt zur Verteidigung von Tieren jemals gerechtfertigt sein?“

Vandalismus und Sabotage im Namen der Tiere © Fromdusktildawn.org.uk

Manche TierrechtsaktivistInnen weisen diese Frage schon deshalb zurück, weil sie ein anderes Verständnis von „Gewalt“ haben. Für sie beschränkt sich Gewalt auf Fälle, in denen einem (sei es menschlichen oder nichtmenschlichen) empfindungsfähigen Wesen physisch Schaden zugefügt wird. Auf das obige Beispiel bezogen, wendet die Polizei demnach Gewalt an, wenn sie den Vater erschiesst. Oder wenn Vergewaltiger ihre Opfer misshandeln oder wenn in einem Krieg Bomben auf ZivilistInnen abgeworfen werden. Wird dagegen niemand verletzt oder getötet, war auch keine Gewalt im Spiel. [2]

Ich bin mit TierrechtsaktivistInnen, die eine solche Auffassung vertreten, nicht einverstanden. Und ich stehe damit nicht alleine da. Man frage bloss die breite Öffentlichkeit, ob die Bombardierung einer leerstehenden Synagoge etwas mit Gewalt zu tun habe. Oder man frage irgendeinen Rechtsanwalt, ob Brandstiftung ein gewaltsames Verbrechen sei (und zwar egal, ob dabei jemand verletzt wird). Die Antwort wird ziemlich sicher sein: „Habe ich etwas verpasst? Natürlich sind das Gewaltakte!“ Wir müssen unsere Sprache weder malträtieren noch strapazieren, um im Zusammenhang mit Sachbeschädigungen von „Gewalt“ zu reden. Das ist eine Tatsche. Und es ist auch eine Tatsache, dass wir niemanden verletzen müssen, um Gewalt auszuüben.

Ghandi sieht das ebenso: „Sabotage [die Zerstörung von Eigentum aus politischen Gründen, ohne dabei jemanden zu verletzen] ist eine Art von Gewalt“, schreibt er und fügt hinzu: „Die Leute haben die Sinnlosigkeit physischer Gewalt erkannt. Doch einige meinen offenbar immer noch, dass sie in modifizierter Form als Sabotage erfolgreich ausgeübt werden kann“ (Merton [ed.] 1965, 39). Ghandi selbst zählte sich nicht zu diesen Menschen.

Das gilt auch für Martin Luther King. Um bloss ein Beispiel zu nennen: Kurz vor seinem Tod im März 1968 führte King in Memphis einen Marsch im Namen der Arbeiter der städtischen Reinigung an. „In den hintersten Reihen“, so berichtet Kings Biograph Stephan B. Oates, „schlugen schwarze Jugendliche Fenster ein und plünderten Geschäfte […]. King winkte James Lawson (den Organisator des Marsches) herbei und sagte: ‚Bitte ruf sie zurück! Ich werde niemals einen gewaltsamen Marsch anführen.‘ Während Lawson in sein Megaphon schrie und alle aufforderte, in die Kirche zurückzukehren, stieg King in einen Wagen [und raste davon]“ (Oates 1982, 477). Zwar wurde an diesem Tag niemand verletzt, es kam aber zu vielen Gewaltakten.

TierrechtsaktivistInnen, die meinen, dass es sich bei Brandanschlägen oder anderen Arten von Sachbeschädigungen um „gewaltfreie direkte Aktionen“ handelt, dürfen natürlich glauben, was sie wollen. Und mit Sicherheit wird nichts von dem, was ich hier sage, ihre Ansichten ändern können. Ich möchte nur eines anmerken: Solange sie nicht akzeptieren, dass gewisse AktivistInnen im Namen der Tiere Gewalt ausüben (so etwa, indem sie ein leerstehendes Labor in Brand stecken), wird die breite Öffentlichkeit nach meinem Dafürhalten für die Rechtfertigung kein Gehör solcher Aktionen haben.

Die entscheidende Frage lautet in meinen Augen also nicht, ob einige TierrechtsaktivistInnen Gewalt ausüben. Sie lautet vielmehr, ob sie dazu ein Recht haben. Und das ist nur dann der Fall, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Tiere sind unschuldig.
  2. Gewalt wird nur dann ausgeübt, wenn dies erforderlich ist, um Tiere zu retten, damit ihnen schlimmes Leid erspart wird.
  3. Gewalt wird niemals exzessiv ausgeübt.
  4. Gewalt wird nur dann ausgeübt, wenn gewaltfreie Alternativen ausgeschöpft sind, sofern Zeit und Umstände das erlauben.
  5. Sind die Bedingungen (1) bis (4) erfüllt, ist die Ausübung von Gewalt gerechtfertigt.

Was sollen wir auf diese Argumentation erwidern? Kann die Schlussfolgerung (5) vermieden werden, auch wenn die Prämissen (1) bis (4) zutreffen? PazifistInnen wie Ghandi fällt das leicht, denn sie akzeptieren überhaupt keine Gewalt, nicht einmal zur Verteidigung von Unschuldigen. Allerdings sind die meisten von uns nicht PazifistInnen vom Schlage Ghandis; für uns anderen ist die Sache komplizierter.

Ich selbst denke nicht, dass bei allen oder nur schon bei den meisten Gewaltakten im Namen der Tiere alle obigen Bedingungen erfüllt sind. Wieso? Weil ein Grossteil solcher Aktionen nicht der Rettung von Tieren dient und (2) also nicht gegeben ist. Die meisten dieser Aktionen (ich schätze sie auf 98%) sind schlicht Sachbeschädigungen. In solchen Fällen trägt die Erklärung, die wir uns für derlei Aktionen ausdenken, nichts zu deren Rechtfertigung bei.

Aber was ist mit den übrigen 2 Prozent, bei denen zwar Gewalt im Spiel ist, aber Tiere gerettet werden? Nehmen wir beispielsweise an, es werde ein millionenschweres Labor abgebrannt, und zwar nachdem die Tiere befreit wurden. Wäre dieser Gewaltakt gerechtfertigt?

animal_liberation_front
AktivistInnen der 1976 in Grossbritannien gegründeten Animal Liberation Front (ALF)

Auch jetzt meine ich, dass dem nicht so ist. Und zwar deshalb, weil Bedingung (4) nicht erfüllt ist. Denn ich denke nicht, dass die TierrechtsaktivistInnen im Allgemeinen und die Animal Liberation Front (ALF) im Besonderen genug getan haben, um gewaltfreie Alternativen auszuschöpfen. Sicher, das zu tun kostet Zeit und Geduld und verlangt sehr viel Einsatz. Auch räume ich ein, dass es ungewiss ist, ob sich dieser Aufwand überhaupt lohnt. Und ich gebe auch zu, dass täglich und stündlich Tiere leiden und sterben müssen, während sich AktivistInnen auf gewaltfreiem Weg für deren Befreiung einsetzen. Dennoch: Solange die schwierige, gewaltfreie Arbeit nicht verrichtet wurde, die es zu verrichten gilt, ist Gewalt in meinen Augen moralisch nicht gerechtfertigt. (Darüber hinaus handelt es sich bei der ganzen Sache um ein taktisches Debakel: Selbst wenn bei einer Aktion Tiere befreit würden, ist in den Medien doch nur von den „terroristischen“ Machenschaften der TierrechtsaktivistInnen die Rede und niemals von den schlimmen Dingen, die den Tieren angetan werden. Gewalt im Namen der Tiere ist am Ende immer nur Wasser auf die Mühlen der mächtigen Tiernutzungsindustrie.)

Natürlich steht es TierrechtsaktivistInnen, die nicht mit mir einverstanden sind, frei zu behaupten, dass Gewalt unter anderen Voraussetzungen gerechtfertigt ist als unter den von mir genannten Bedingungen (1) bis (4). Sie könnten zum Beispiel die Ansicht vertreten, Gewalt sei legitim, wenn der dadurch verursachte Schaden einen Tierausbeuter finanziell in den Ruin treibt. Zwar werden damit keine Tiere gerettet. Doch bleibt – so könnte man argumentieren – einigen von ihnen z.B. der mit Experimenten in einem Labor einhergehende Horror oder ein von Deprivation geprägtes Dasein auf Pelzfarmen erspart. Allerdings ist das voreilig. Denn bevor man die Vorzüge eines solchen Arguments erwägt, sollten TierrechtsaktivistInnen, die Aktionen dieser Art befürworten, anerkennen, dass es sich dabei um Gewaltakte handelt – ein Faktum, das sie, wie gesehen, nicht akzeptieren wollen.

Die Rolle der Gewalt in Sozialen Bewegungen wirft komplizierte Fragen auf. Sie teilt die AktivistInnen in unterschiedliche Lager, wenn es um grundsätzliche, ethische und im Besonderen um strategische Überlegungen geht. Das war schon immer so und wird auch in Zukunft so bleiben. Mit einer Bewertung der Persönlichkeit einzelner Menschen muss das nichts zu tun haben. Ich kenne TierrechtsaktivistInnen, die Jahre im Gefängnis waren, weil sie das Gesetz gebrochen und Gewalt in meinem Sinne ausgeübt hatten. Alle sind sie der Überzeugung, dass gewaltfreie Alternativen ausgeschöpft wurden. Alle sind sie der Überzeugung, dass genug geredet wurde. Und alle sind sie der Überzeugung, dass es endlich an der Zeit ist zu handeln.

Ich habe niemals an der Aufrichtigkeit, am Einsatz und Mut dieser AktivistInnen gezweifelt. Ich erinnere mich an eine Stelle bei Ghandi (die Quelle kann ich nicht finden), wo er schreibt, dass er Leute, die den Mut hätten, Gewalt auszuüben, mehr bewundere als jene, die sich aus Feigheit für Gewaltlosigkeit aussprechen würden. Es stimmt: TierrechtsaktivistInnen, die Gewalt ausüben, sind redlich und sie sind mutig in dem, was sie tun. Und ja: Vielleicht lehnen einige von uns Gewalt nur deshalb ab, weil sie feige sind. Trotzdem: Die Gewalttaten gewisser TierrechtsaktivistInnen sind in meinen Augen nicht bloss ungerechtfertigt, sondern schaden der Tierrechtsbewegung mehr, als dass sie ihr nützen.

Es ist in diesem Zusammenhang nämlich wichtig zu sehen, wie in den Medien über „Tierrechtsgewalt“ berichtet wird: Auf der einen Seite sind da die gesetzestreuen Leute, die für die mächtigen Tiernutzungsunternehmen arbeiten. Auf der anderen Seite stehen die gewalttätigen TierrechtsaktivistInnen, die das Gesetz brechen. Es ist nicht bloss so, dass diese Darstellung den TierrechtsaktivistInnen in keiner Weise gerecht wird, haben doch 99 Prozent von ihnen mit gewaltsamen Aktionen gar nichts zu tun. Solche Berichte sind nichts weniger als eine Vertuschung der Wahrheit, wenn es um die Machenschaften der Tiernutzungsindustrie geht.

tierversuche
Im Namen der Forschung: der Makake „Britches“, 1985 von der ALF befreit

Der Umgang mit „Versuchstieren“ veranschaulicht, was ich meine: Sie werden im Namen der Wissenschaft ertränkt oder erstickt, man lässt sie zu Tode hungern, sie werden amputiert, man zerquetscht ihre Organe, fügt ihnen Verbrennungen zu, sie werden bestrahlt, in der experimentellen Chirurgie verbraucht, unter Schock gesetzt, von ihren Artgenossen isoliert, man setzt sie Massenvernichtungswaffen aus, lässt sie erblinden, an Krebs erkranken oder lähmt sie, sie müssen Nikotin einatmen, Alkohol trinken oder Drogen wie Heroin und Kokain zu sich nehmen.

Und dann heisst es, TierrechtsaktivistInnen seien gewalttätig. Man möchte darüber lachen, wäre die bittere Wahrheit nicht derart schlimm. Die Gewalt, die AktivistInnen an Sachen begehen (ich meine damit die gewaltsame Zerstörung unbelebten Eigentums), steht in keinem Verhältnis zur Gewalt, welche die Tierindustrie an fühlenden Lebewesen verübt. Es ist ein Tropfen im Vergleich zu einem Ozean. Das bei weitem grösste Ausmass an Gewalt, das tagaus tagein in unserer „zivilisierten“ Welt stattfindet, hat damit zu tun, was die Menschen anderen Tieren antun. Dass diese Gewalt gesetzlich geschützt und in manchen Fällen (wie bei Tierversuchen) sogar gesellschaftlich akzeptiert ist, macht die ganze Sache nur noch schlimmer.

Und doch scheint – man mag dies beklagen – eines gewiss: Solange sich jene, die für diese immense Gewalt an den Tieren verantwortlich sind, nicht dazu bekennen, und solange nicht ernsthafte Schritte unternommen werden, um all dem ein Ende zu setzen, wird es immer TierrechtsaktivistInnen geben, die irgendwo und irgendwann zu Gewalt gegen die Tierausbeuter greifen werden, um die Rechte der Tiere zu verteidigen (Regan 2001).

Fussnoten

[1] Meiner Ansicht nach stehen diese drei Bedingungen für einen paradigmatischen Fall der Rechtfertigung von Gewaltanwendung. Es mag sein, dass weitere Bedingungen erforderlich sind. Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf Überlegungen in Regan 2004.

[2] So wird die Animal Liberation Front (ALF) als Gruppierung charakterisiert, die sich an „gewaltfreien Kampagnen“ beteiligt, wobei „die AktivistInnen sämtliche Vorkehrungen zu treffen, um weder menschlichen noch nichtmenschlichen Tieren Schaden hinzuzufügen“.

Literatur

Ghandi, M. K. (1965/1977), Eine Autobiographie oder die Geschichte meiner Experimente mit der Wahrheit, Hessen (engl. Ausgabe: Autobiography: The Story of my Experiments with Truth).

Merton, T. (ed.) (1965), Ghandi on Nonviolence, New York.

Oates, S. B. (1982), Let the Trumpet Sound: The Life of Martin Luther King, New York.

Regan, T. (2001), „Understanding Animal Rights Violence“, in ders., Defending Animal Rights, Campaign 2001.

Regan, T. (2004), Empty Cages: Facing the Challenge of Animal Rights, Lanham.

Aus dem Amerikanischen von Klaus Petrus.

Tom Regan gilt neben Peter Singer als wichtigster Vertreter der zeitgenössischen Tierethik. In seinen unzähligen Publikationen (v.a. The Case for Animal Rights, Berkeley 1983) fordert er für Tiere moralische Grundrechte und plädiert für die Abschaffung der kommerziellen Tiernutzung. Ein ausführliches Interview mit Tom Regan in deutscher Sprache von Melanie Bujok findet sich hier.

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2 Kommentare

Christiane
vor 11 Jahre

Im Grunde widerspricht der Artikel euren Diskussionsregeln, schließlich erklärt sich Regan im Zweifelsfalle für Gegengewalt.
Da auch mal wieder Steven Best Erwähnung findet … er schrieb am 4.2.13 einen langen, aber lesenswerten Artikel: The Rise and Fall of the Human Empire.
Vielleicht erwarten wir überzeugten Tierrechtler zufiel von unserer Species? Vor 150 Jahren kam es in Amerika zu einem blutigen Bürgerkrieg, weil u.a. ein Großteil der Bevölkerung der Meinung war, dass manche Menschen das Eigentum anderer Menschen bleiben müssen – aus wirtschaftlichen Gründen !!! Und mit Eigentum kann man bekanntlich machen, was man will. Die Mentalität sitzt tief, sehr tief.
Unser modernes Dilemma:
Wenn ich ein Fischernetz zerschneide, um eine Meeresschildkröte oder einen Delfin zu befreien, dann ist das in den Augen der meisten Menschen legitim. Wenn ich aber dasselbe Netz zerschneide, um 10.000 Fische zu befreien, ist das ein Akt der Gewalt.

Erich
vor 11 Jahre

Folgende Worte sind mir nach lesen ihres Berichtes wieder eingefallen:

Wehe den Menschen, wenn auch nur ein einziges Tier beim Jüngsten Gericht sitzt. (Christian Morgenstern)

Die Erde ist die Hölle der Tiere und wir Menschen sind ihre Teufel.
????

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