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Nutztierhaltung

Tier im Fokus zeigt Rinderhalter wegen mehrfacher Tierquälerei an

Solche Bilder will niemand sehen. Zahlreiche Rinder stehen völlig verdreckt in ihren eigenen Exkrementen. Pikant: Der Betrieb ist den Behörden bekannt. Nun haben wir Anzeige wegen mehrfacher Tierquälerei eingereicht.

Text: Tier im Fokus (TIF)

Schüchtern blickt das Rind mit der Nummer «6262» in die Kamera. Am Boden liegt zentimeterdick der Kot, weiter hinten eine Urinpfütze. Die Hinterbeine von «6262» sind braun verkrustet, denn zum Liegen kann es nicht weg. Es lebt zusammen mit sechs Art- und Schicksalsgenossen in Anbindehaltung irgendwo in Courgevaux (FR).

Die Aufnahmen, die Tier im Fokus (TIF) zur Verfügung gestellt wurden, stammen vom Herbst 2017 und Winter 2018. Nun haben wir in Zusammenarbeit mit der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) Anzeige eingereicht. Der Vorwurf: mehrfache Tierquälerei. Da auf demselben Betrieb wiederholt Rinder vernachlässigt wurden, handelt es sich womöglich gar um einen Wiederholungstäter.

Das Schweizer Tierschutzgesetz schreibt sämtlichen Wirbeltieren einen Eigenwert zu. Rinder dürfen nicht als blosse Produktionsware behandelt werden. Bei «6262» und seinen Artgenossen wird dieser Grundsatz verletzt. Jede*r Tierhalter*in hat ausserdem die Pflicht, das Wohlbefinden der Tiere regelmässig zu überprüfen. Bei den sieben Rindern in Courgevaux wurde diese Pflicht klar missachtet. Damit ist der Straftatbestand der mehrfachen Tierquälerei erfüllt.

Betrieb den Behörden bekannt

Zuständig für die Kontrollen ist das Berner Amt für Veterinärwesen (LANAT). Der mutmassliche Tierquäler ist den Behörden bekannt. «Der genannte Betrieb wurde von uns mehrmals unangemeldet überprüft», sagt der Berner Kantonstierarzt, Reto Wyss, auf Anfrage von TIF. Gravierende Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung seien dabei nicht festgestellt worden.

Um herauszufinden, ob der Betrieb in der Vergangenheit sanktioniert wurde, kontaktierten wir das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Bei Sanktionen werden etwa die Subventionen gekürzt, und dafür ist das BLW zuständig. Dort wies man uns aus Datenschutzgründen ab. «Wir können Ihnen aus rechtlichen Gründen keine persönlichen Daten zu Direktzahlungen und Kürzungen bekannt geben», sagt Jürg Jordi, Leiter Fachbereich Kommunikation beim BLW.

Der Fall liegt nun bei der Freiburger Staatsanwaltschaft. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, bleibt offen.

Am besten vegan

Der Fall Courgevaux zeigt, dass in der Schweiz mitunter nicht einmal die minimalen Tierschutzstandards eingehalten werden. Die zuständigen Behörden schauen geduldig weg oder halten belastende Informationen gezielt zurück. Den Preis dafür bezahlen die Tiere.

Statt den Behörden zu vertrauen, handelt man am besten selbst und streicht Tiere vom Teller. Wer vegan lebt, erzeugt keine Nachfrage nach tierlichen Produkten. Denn solange wir «Nutztiere» halten, wird es Missstände geben.

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